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   LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2013 - L 8 SO 367/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,103560
LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2013 - L 8 SO 367/13 B ER (https://dejure.org/2013,103560)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01.10.2013 - L 8 SO 367/13 B ER (https://dejure.org/2013,103560)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01. Oktober 2013 - L 8 SO 367/13 B ER (https://dejure.org/2013,103560)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2015 - L 8 SO 36/15
    Das auf eine Erhöhung des PB gerichtete Eilverfahren blieb erfolglos (Beschluss des SG Oldenburg vom 28. August 2013, - S 2 SO 152/13 ER - Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2013 - L 8 SO 367/13 B ER -).

    Eine Übernahme der vom Verein I ...com e.V. in Rechnung gestellten Kosten komme nicht zuletzt wegen der bereits im Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2013 (- L 8 SO 367/13 B ER -) geäußerten Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Forderungen und der weiterhin unzureichenden Leistungsnachweise für die erbrachten Dienstleistungen einstweilen nicht in Betracht.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten (4 Bände), der beigezogenen Prozessakten des SG (S 21 SO 222/14 ER, S 21 SO 94/14 ER / L 8 SO 247/14 B ER, S 21 SO 55/14 ER, S 21 SO 219/13 ER, S 21 SO 224/13, S 21 SO 181/13, S 21 SO 180/13, S 21 SO 179/13, S 21 SO 80/11, S 2 SO 152/13 ER / L 8 SO 367/13 B ER, S 21 SO 135/11 ER und S 21 SO 59/11 ER) sowie der ebenfalls beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Antragsgegnerin (7 Leitzordner) verwiesen.

    Durch diesen Betreuungsumfang ist die Teilnahme am Schulunterricht sowie ein bestimmtes Maß an Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gewährleistet, wobei es für die Betreuung des Antragstellers nach dem Gutachten des Dr. L., Oldenburg, vom 13. Februar 2012 (Bl. 50-57 der Beiakte - S 21 SO 80/11 - Bl. 17 d. VA Ersatzakte Band XI) einer besonders geschulten Fachkraft nicht bedarf (vgl. auch Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2013 - L 8 SO 367/13 B ER - S. 8).

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 1. Oktober 2013 (- L 8 SO 367/13 B ER -) darauf abgestellt, dass der Antragsteller insoweit nicht rund um die Uhr auf eine Betreuungsperson angewiesen ist, etwa während der Nacht- und Ruhezeiten.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2014 - L 8 SO 247/14
    Das SG lehnte den daraufhin gestellten Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtschutzes mit Beschluss vom 28. August 2013 ab (S 2 SO 152/13 ER); die Beschwerde hatte keinen Erfolg (Beschluss des Senats vom 1. Oktober 2013 - L 8 SO 367/13 B ER -).
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